Rollstuhlrampe ohne Vorleistung? Wir machen’s möglich
Ein plötzlicher Unfall, eine Erkrankung oder eine geringere Beweglichkeit im Alter – die Gründe für eine eingeschränkte Mobilität sind vielseitig. Viele Betroffene möchten in dieser Situation im eigenen Zuhause bleiben und müssen sich nun um die barrierefreie Gestaltung kümmern – schließlich stellen Treppen, Stufen und Absätze plötzlich ein unüberwindbares Hindernis dar.
Rollstuhlrampen sind im Vergleich zu baulichen Maßnahmen eine attraktive und kostengünstige Option, die schnell umgesetzt werden kann. Dennoch: Die Investition in eine oder mehrere dieser Rollstuhlrampen ist mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kostenbeteiligung der Kranken- oder Pflegekasse erst nach der Anschaffung geltend gemacht werden kann. Betroffene müssen also in Vorleistung gehen.
Aus diesem Grund möchten wir Sie mit unserem Service „Rollstuhlrampe ohne Vorleistung“ unterstützen, indem wir Sie nicht nur fachlich beraten, sondern für Sie auch die komplette Abwicklung der Kostenerstattung mit Ihrer zuständigen Kasse übernehmen.
Ein plötzlicher Unfall, eine Erkrankung oder eine geringere Beweglichkeit im Alter – die Gründe für eine eingeschränkte Mobilität sind vielseitig. Viele Betroffene möchten in dieser Situation im eigenen Zuhause bleiben und müssen sich nun um die barrierefreie Gestaltung kümmern – schließlich stellen Treppen, Stufen und Absätze plötzlich ein unüberwindbares Hindernis dar.
Rollstuhlrampen sind im Vergleich zu baulichen Maßnahmen eine attraktive und kostengünstige Option, die schnell umgesetzt werden kann. Dennoch: Die Investition in eine oder mehrere dieser Rollstuhlrampen ist mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Kostenbeteiligung der Kranken- oder Pflegekasse erst nach der Anschaffung geltend gemacht werden kann. Betroffene müssen also in Vorleistung gehen.
Aus diesem Grund möchten wir Sie mit unserem Service „Rollstuhlrampe ohne Vorleistung“ unterstützen, indem wir Sie nicht nur fachlich beraten, sondern für Sie auch die komplette Abwicklung der Kostenerstattung mit Ihrer zuständigen Kasse übernehmen.
Und so funktioniert's:
Schritt 1 – Nehmen Sie Kontakt auf
Zur Auswahl der perfekten Rollstuhlrampe benötigen wir von Ihnen einige Infos zu den Rahmenbedingungen und Ihren Wünschen. Dazu gehören insbesondere:
Hindernis: Um die erforderliche Länge der Rampe abzuschätzen, benötigen wir eine Angabe zur Höhendifferenz des Hindernisses.
Nutzungsart: Die maximale Steigung – und damit auch die Länge – der Rollstuhlrampe variiert je nach Situation (Selbstfahrer, schwache oder starke Hilfsperson). Für welche Situation welche Steigung empfohlen wird, erfahren Sie hier.
Ausstattungsvarianten: In Abhängigkeit der baulichen Gegebenheiten bietet es sich an, die Rampe mit einem Geländer, Eck- oder Wendepodest auszustatten. Gerne nehmen wir Ihre Sonderwünsche mit auf.
Wenn Sie es uns bei der Auswahl einer passenden Rampe so einfach wie möglich machen wollen, dann schicken Sie gerne direkt ein Foto von der Situation vor Ort mit. Zusammen mit den oben aufgeführten Angaben und Ihren Antragsdaten können wir dann ein Angebot erstellen.
Schritt 2 – Wir erstellen ein unverbindliches Angebot
Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir im nächsten Schritt ein unverbindliches Angebot, das Sie bei der zuständigen Kasse einreichen können. Zudem senden wir Ihnen nach positiver Rückmeldung die Abtretungserklärung per Mail zu (siehe Schritt 3).
Schritt 3 – Sie unterzeichnen die Abtretungserklärung
Mit der unterschriebenen Abtretungserklärung ermöglichen Sie es uns, die Erstattung des Förderbetrags direkt mit der Kasse abzuwickeln.
Schritt 4 – Wir liefern Ihre Rollstuhlrampe
Wir senden Ihnen die Rollstuhlrampe kostenfrei innerhalb der angegebenen Lieferfrist bis an die Haustüre. Die Abrechnung erfolgt dabei direkt zwischen uns und der Kasse – dadurch müssen Sie nicht in Vorleistung gehen.