Roter Warnwimpel für überstehende Ladung
Gemäß der Straßenverkehrsordnung sind Sie verpflichtet, überstehende Ladung, die bis zu 3 m hinausreicht, mit einem roten Warnwimpel zu kennzeichnen. Achten Sie außerdem darauf, dass die vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung nicht verdeckt wird.