Die DIN 4567 Teil 4 - Vorgaben für Dachauflegeleitern
Autor: Patrick Barth - Lesezeit circa 2 Minuten - Stand: 02.01.2024
Die DIN 4567 beschreibt Vorgaben für ”Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch“. Im vierten Teil der Norm geht es speziell um Dachauflegeleitern aus Holz oder Aluminium. Solche Leitern werden in der Praxis auch häufig als Dachdeckerleitern oder Kaminkehrerleitern bezeichnet.
Als Dachauflegeleitern gelten demnach alle Leitern, die temporär zum Einsatz kommen und nicht fest mit dem Dach verbunden sind – dementsprechend sind die Leitern auch nicht für den dauerhaften Verbleib auf dem Dach geeignet. Statt einer festen Fixierung am Dach werden diese Leitern per Firstbügel gesichert oder alternativ auch in einen geeigneten Dachhaken eingehängt.
In Bezug auf die geltenden Vorschriften ist wichtig, dass es sich bei Dachauflegeleitern nicht um Dachleitern im Sinne der Norm DIN EN 12951 handelt, sondern um eine eigenständige Leiterklasse. Auch aus dem Anwendungsbereich der DIN EN 131-1 sind Dachauflegeleitern ausgenommen, da es sich um Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch handelt. Allerdings gibt es erhebliche Schnittmengen mit den Normen DIN EN 131-1 und DIN EN 131-2, vor allem in Bezug auf die Anforderungen und Prüfungen.
Inhalt der DIN 4567 Teil 4
Inhaltlich ist die DIN 4567 Teil 4 wie folgt aufgebaut:- Anwendungsbereich
- Normative Verweisungen
- Begriffe
- Verwendung
- Anforderungen
- Prüfungen
- Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung
Für die Praxis sind also vor allem die Kapitel 5 bis 7 relevant.
Kapitel 5 beschreibt im Detail die Anforderungen an die verwendeten Werkstoffe für Dachauflegeleitern, die Oberflächenbeschaffenheit sowie die konstruktive Ausführung (Maße, Holme, Fußfreiraum, etc.).
Kapitel 6 nimmt Bezug auf die Prüfungen der Dachauflegeleitern, beispielsweise die Prüfung der Verbindung zwischen Holmen und Auftritten oder zwischen mehreren Leiterteilen.
Kapitel 7 macht Vorgaben zur Kennzeichnung der Leiter sowie zu Reparatur, Wartung und Lagerung.