Barrierefreiheit - Mehr Lebensqualität durch intelligente Gebäudegestaltung
Autor: Patrick Barth - Lesezeit circa 3 Minuten - Stand: 02.01.2024
Der Begriff Barrierefreiheit ist in aller Munde: Gebäude werden barrierefrei gestaltet, Websites werden barrierefrei programmiert und selbst behördliche Formulare sollten heute durchgängig barrierefrei sein.
Doch was genau bedeutet barrierefrei eigentlich und mit welchen Lösungen gelingt es, das öffentliche Leben barrierefrei zu gestalten? Diese und weitere Fragen klären wir in unserem Artikel zur Barrierefreiheit. Wir gehen auf die Definition der Barrierefreiheit ein, ordnen den Begriff in die Gesetzgebung ein und geben Ihnen praxisnahe Tipps zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden mit auf den Weg.
Was bedeutet barrierefrei?
Der Begriff Barrierefreiheit kann sehr weitreichend interpretiert werden – eine einheitliche Definition zur Barrierefreiheit gibt es daher nicht. Im Allgemeinen bedeutet Barrierefreiheit aber, dass Orte, Gebäude, Verkehrsmittel, Dienstleistungen und weitere Angebote des öffentlichen Lebens für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sind.
In §4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) wählt der Gesetzgeber die folgende Definition für die Barrierefreiheit:
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Aus dieser etwas abstrakten Definition des Begriffs Barrierefreiheit ergeben sich in vielen Lebensbereichen sehr konkrete Anforderungen. Hier sind ein paar Beispiele, die die Bedeutung der Barrierefreiheit im Alltag verdeutlichen:
- Öffentliche Gebäude müssen mithilfe von baulichen Maßnahmen oder Hilfsmitteln wie Rollstuhlrampen und Aufzügen auch für körperlich eingeschränkte Personen zugänglich sein.
- Behördliche Formulare oder Informationsportale dürfen nicht nur in komplizierter Amtssprache publiziert werden, sondern müssen auch in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden.
- Internetseiten und Broschüren werden barrierefrei gestaltet, indem sie etwa auch für sehbehinderte Menschen zugänglich sind. Das heißt, dass Bilder etwa mit Alt-Texten hinterlegt werden, die durch Sprachprogramme vorgelesen werden können.
Am sichtbarsten wird die Bedeutung der Barrierefreiheit im physischen Zugang zum öffentlichen Raum. Die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Plätzen durch bauliche Maßnahmen oder durch die Installation von Rollstuhlrampen, Aufzügen und Hebeliften gehört heute schon wie selbstverständlich zum öffentlichen Erscheinungsbild von Städten und Gemeinden. Auf die konkreten baulichen Vorgaben zur Umsetzung der Barrierefreiheit gehen wir weiter unten im Abschnitt „Barrierefrei bauen“ noch ein.
Barrierefreiheit im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention
Die Barrierefreiheit hat ihren gesetzlichen Ursprung in der UN-Behindertenrechtskonvention, die als Übereinkommen der Vereinten Nationen im Jahr 2006 in Kraft trat und in 185 Staaten ratifiziert wurde. Auch in Deutschland wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in die nationale Gesetzgebung integriert und ist seit 2009 rechtsgültig.
Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ stellt einen Paradigmenwechsel dar: Menschen mit einer Behinderung sollen nicht mehr als Bittsteller gesehen werden, sondern als gleichberechtigte Teilhaber am Leben und als Inhaber der gleichen Menschenrechte. Dadurch ist der Staat in der Pflicht, die Rechte von behinderten Menschen zu achten, zu gewährleisten und zu schützen.
Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention beschäftigt sich konkret mit der Barrierefreiheit und fordert von den Unterzeichnerstaaten, allen Menschen den Zugang zur physischen Umwelt sowie zu anderen Einrichtungen und Dienstleistungen zu gewährleisten.
Die Bedeutung der Barrierefreiheit hat auch in Deutschland in den letzten Jahren stark zugenommen. Die demographische Entwicklung führt dazu, dass in unserer Gesellschaft immer mehr ältere und körperlich eingeschränkte Menschen leben. Der Gesetzgeber muss sicherstellen, dass diese Menschen uneingeschränkt am öffentlichen Leben teilnehmen können.
Barrierefrei bauen – so gelingt die Inklusion in der Praxis
Die konkrete Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in praktische Vorgaben zum barrierefreien Bauen schlägt sich in der Norm DIN 18040 nieder. Diese Norm definiert Anforderungen an die Sicherstellung der Barrierefreiheit und die uneingeschränkte Mobilität in öffentlichen Gebäuden.
Zu den Inhalten der DIN 18040 gehören etwa planerische Vorgaben zur Installation von Rollstuhlrampen an Gebäudeeingängen. So gibt die Norm eine Maximalsteigung für Rampen im öffentlichen Raum vor und beschreibt die konkrete technische Ausstattung von Rollstuhlrampen. Alle wichtigen Infos rund um die DIN 18040 haben wir hier für Sie zusammengestellt.