100 km/h Regelung für Anhänger
Autor: Patrick Barth - Lesezeit circa 3 Minuten - Stand: 08.05.2024
Grundsätzlich gilt: Die Höchstgeschwindigkeit für ein Zugfahrzeug mit Anhänger beträgt außerorts maximal 80 km/h. Doch wie so oft gibt es keine Regel ohne Ausnahmen: Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, der kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeverordnung (9. AusnVO) zur Straßenverkehrsordnung nutzen.
Wer die technischen Voraussetzungen der Ausnahmeverordnung erfüllt, der erhält eine 100 km/h Zulassung – diese ist allerdings nur auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gültig.
Welche Voraussetzungen müssen für die 100 km/h Zulassung erfüllt sein?
Die Ausnahmeverordnung definiert eine ganze Reihe an technischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Diese beziehen sich auf Anhänger und Zugfahrzeug sowie auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Sie erhalten die 100 km/h Zulassung unter diesen Voraussetzungen:
1. Anforderungen (Anhänger)
- Die Reifen des Anhängers sind nicht älter als sechs Jahre. Berücksichtigen Sie dazu das Produktionsdatum „DOT“ auf den Reifen.
- Die Reifen sind für eine Geschwindigkeit von mindestens 120 km/h zugelassen. Dieser Wert entspricht dem Geschwindigkeitsindex L oder höher. Den Geschwindigkeitsindex können Sie ebenfalls der DOT-Nummer entnehmen, es handelt sich um den letzten Großbuchstaben.
- Handelt es sich um einen „gebremsten“ Anhänger, sind hydraulische Radstoßdämpfer erforderlich.
2. Anforderungen (Zugfahrzeug)
- Das Zugfahrzeug weist eine zulässige Gesamtmasse bis 3.500 kg auf.
- Das Fahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV), auch als Antiblockiersystem (ABS) bekannt, ausgestattet.
3. Anforderungen (Kombination Anhänger & Zugfahrzeug)
- Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten. Gleichzeitig darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs durch die Kombination nicht überschritten werden.
- In Bezug auf die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger sind bestimmte Masseverhältnisse einzuhalten. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers wird ermittelt, indem das Leergewicht des Zugfahrzeugs mit einem bestimmten Faktor multipliziert wird:
- Ungebremster Anhänger (0,3)
- Gebremster Wohnanhänger mit Stoßdämpfer (0,8 bzw. 1,0*)
- Gebremster Anhänger mit Stoßdämpfer (1,1 bzw. 1,2*)
- Die folgenden Rechenbeispiele zeigen, wie Sie die Anforderungen der 100 km/h Zulassung ganz einfach prüfen können. Dazu benötigen Sie lediglich das Leergewicht des Zugfahrzeugs (Ziffer G im Fahrzeugschein) sowie das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (Ziffer F1).
* Werte gültig nur für Anhänger mit Antischlingerkupplung oder Anhänger mit fahrdynamischen Stabilitätssystem oder Zugfahrzeug mit fahrdynamischen Stabilitätssystem speziell für den Anhängerbetrieb (Eintragung Zulassung).
Beispiel 1 - Anhänger ungebremst + VW Golf
Anhänger
Bremse
ungebremst
Stoßdämpfer
nein
Nutzung als Wohnanhänger
nein
Zulässiges Gesamtgewicht (F1)
750 kg
Zugfahrzeug
ABS
ja
Anhängelast
650 kg
Leergewicht (G)
1.304 kg
Berechnung
Anhänger ungebremst: Faktor 0,3
Leergewicht Zugfahrzeug 1.304 kg x 0,3 = 391 kg
Ergebnis
Das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger darf maximal 391 kg betragen. Für eine 100 km/h-Zulassung muss der im Beispiel genannte Anhänger auf 391 kg abgelastet werden.
Beispiel 2 - Anhänger gebremst + VW Passat
Anhänger
Bremse
gebremst
Stoßdämpfer
ja
Nutzung als Wohnanhänger
nein
Zulässiges Gesamtgewicht (F1)
1.500 kg
Zugfahrzeug
ABS
ja
Anhängelast
2.200 kg
Leergewicht (G)
1.800 kg
Berechnung
Anhänger gebremst: Faktor 1,1
Leergewicht Zugfahrzeug 1.800 kg x 1,1 = 1.980 kg
Ergebnis
Das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger darf maximal 1.980 kg betragen. Der im Beispiel genannte Anhänger besitzt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.500 kg. Somit ist diese Kombination für 100 km/h geeignet.
Beispiel 3 - Wohnanhänger gebremst inklusive Antischlingerkupplung + VW Passat
Anhänger
Bremse
gebremst
Stoßdämpfer
ja
Nutzung als Wohnanhänger
ja
Zulässiges Gesamtgewicht (F1)
1.800 kg
Zugfahrzeug
ABS
ja
Anhängelast
2.200 kg
Leergewicht (G)
1.800 kg
Berechnung
Wohnanhänger gebremst: Faktor 1,0 (aufgrund Antischlingerkupplung)
Leergewicht Zugfahrzeug 1.800 kg x 1,0 = 1.800 kg
Ergebnis
Das maximal zulässige Gesamtgewicht vom Wohnanhänger darf 1.800 kg betragen. Diese Bedingung ist erfüllt. Somit ist die Kombination aus Wohnanhänger und Zugfahrzeug für 100 km/h geeignet.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur 100 km/h Zulassung
Voraussetzung für die 100 km/h Zulassung ist die EG-Übereinstimmungsbescheinigung („CoC“ – Certificate of Conformity). Auf dieser ist unter der Nummer 52 (Anmerkungen) die 100 km/h Zulassung vermerkt. Bei einem Anhänger-Neukauf erhalten Sie die Bescheinigung in der Regel mit dazu.
Wenn auf dem CoC-Dokument keine 100 km/h Zulassung unter Punkt 52 vermerkt ist, haben Sie die Möglichkeit, den Anhänger bei einer technischen Prüfstelle wie dem TÜV oder der DEKRA vorzuführen. Der Sachverständige prüft, ob sich der Anhänger für die 100 km/h Zulassung eignet und stellt – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – ein Gutachten aus. Mit diesem Gutachten können die Fahrzeugpapier angepasst werden. Die Kosten für diese Dienstleistung liegen bei 40 bis 140 Euro.
Die Eintragung der 100 km/h in die Fahrzeugpapiere ist von der Kfz-Zulassungsbehörde vorzunehmen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Dokumente vorliegen, erhalten Sie an der Zulassungsstelle die Tempo 100 Plakette für den Anhänger. Ihre Fahrzeugpapiere werden entsprechend angepasst.
Die Kosten für die Eintragung der 100 km/h Zulassung kann je nach Kfz-Zulassungsbehörde variieren, üblicherweise liegen die Kosten bei etwa 12 bis 25 Euro. Für die gesiegelte Tempo-Plakette werden zusätzlich 2,50 Euro bis 5 Euro fällig.
Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass der gesiegelte Tempo 100 Aufkleber an der Rückseite des Anhängers anzubringen ist. Am Zugfahrzeug müssen Sie hingegen keine Plakette anbringen.
Grundsätzlich gilt außerorts eine maximale Geschwindigkeit von 80 km/h für Anhänger, innerorts gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit der 100 km/h Regel ist es möglich, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit einem Anhänger 100 km/h zu fahren.